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Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen

12.12.2019 - Artikel
Rechtshilfeverkehr
Rechtshilfeverkehr© MAXPPP

Rechtshilfe in Zivilsachen ist jede gerichtliche oder behördliche Hilfe in einem Zivilprozess, die entweder zur Förderung eines inländischen Verfahrens im Ausland oder zur Förderung eines ausländischen Verfahrens im Inland geleistet wird. Völkerrechtlich endet nämlich die Staats- und Gerichtsgewalt an den jeweiligen Staatsgrenzen. Kein Staat ist befugt, gerichtliche Handlungen jedweder Art auf fremdem Hoheitsgebiet vorzunehmen.

Internationaler Rechtshilfeverkehr in Zivil-, Handels- und Arbeitssachen

Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen werden häufig mit Fragen zu Rechtshilfeersuchen befasst, so zum Beispiel mit der Frage, ob und wie in Zivil-, Handels- und Arbeitsrechtssachen gerichtliche Zustellungen und Beweiserhebungen im Ausland erfolgen können.

Auf Grundlage der aktuellen Berichterstattung der Auslandsvertretungen hat das Auswärtige Amt eine Länderübersicht erstellt, die den Übermittlungsweg von Rechtshilfeersuchen in den verschiedenen Ländern darstellt. Diese Übersicht richtet sich in erster Linie an die gerichtliche Praxis.

Das Auswärtige Amt ist für Aktualisierungs- und Änderungsvorschläge dankbar und wird die Übersicht kontinuierlich fortschreiben.

Länderliste

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